Fragen zum Thema Pflegebedürftigkeit
1. Wo kann ich mich beraten lassen?
2. Woran erkenne ich erste Anzeichen für eine Demenz?
3. Wann kann ich einen Antrag auf eine Pflegestufe bei der Pflegekasse stellen?
4. Wie beantrage ich Pflegeversicherungsleistungen?
5. Zahlt die Pflegeversicherung sämtliche erforderliche Hilfeleistungen?
6. Welche Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige gibt es in Aachen?
7. Was mache ich, wenn ich ins Krankenhaus muß oder mal ein paar Tage Urlaub machen möchte?
1. Wo kann ich mich beraten lassen?
Am besten geeignet ist ein persönliches Beratungsgespräch, das konkrete Hilfsangebote erschließen kann. Hier gibt es u.a. in Aachen
- das Seniorentelefon der Stadt Aachen: 0241 – 432–5028
- die Alzheimergesellschaft Aachen e.V.: 0241 – 44 599 207
- für den Kreis Aachen: Pflegeberatung der Verbraucherzentrale NRW:
02404 – 91 98 56 oder 02403 – 80 25 89
2. Woran erkenne ich erste Anzeichen für eine Demenz?
Wenn immer häufiger, über einen längeren Zeitraum (ca. 1⁄2 Jahr) kurz zurückliegende Ereignisse nicht mehr erinnert werden,
- wenn das richtige Wort im Gespräch immer öfter nicht mehr einfällt,
- wenn Probleme mit Datum, Uhrzeit, Tageszeiten auftreten,
- wenn Sie sich in fremder Umgebung immer schlechter orientieren können,
- wenn praktische Dinge wie Einkäufe, Kochen oder Umgang mit Geld immer schwerer fallen
...dann können das Anzeichen für eine beginnende Demenz sein. Sie sollten zunächst Ihren Hausarzt fragen, der Sie untersuchen kann und ggf. an einen Facharzt zur weiteren Diagnose überweisen kann. Oder suchen Sie eine der o.g. Beratungsstellen auf.
3. Wann kann ich einen Antrag auf eine Pflegestufe bei der Pflegekasse stellen?
Das Pflegeversicherungsgesetz sieht Leistungen gemäß der Pflegestufe 1 vor, wenn eine Person mindestens einmal täglich bei zwei pflegerischen Verrichtungen (z.B. Körperpflege, Toilettengängen, Anziehen, Stehen und Gehen oder Nahrungsaufnahme) Hilfe in einem Umfang von durchschnittlich mindestens 45 Min tägl. benötigen. Zusätzlich muss ein Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals wöchentlich hinzukommen, so daß. insgesamt mindestens 1,5 Stunden täglich Hilfe erforderlich wird. Bei Personen mit einem besonderen Betreuungsbedarf (z.B. Demenzerkrankte oder psychisch Kranken) kann es sich lohnen, auch ohne Aussicht auf eine Pflegestufe einen Antrag zu stellen, da auch bei „Pflegestufe 0“ zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI (monatlich 100.-€ oder 200.-€ bewilligt werden können.
4. Wie beantrage ich Pflegeversicherungsleistungen?
Ein Anruf bei der Pflegekasse (das entspricht der Krankenkasse) der Person, für die ein Antrag gestellt werden soll, reicht erst einmal aus. Dort bekommen Sie weitere Auskünfte und ein Antragsformular zugeschickt. Die Pflegekasse stellt die Leistungen rückwirkend ab Antragstellung zu Verfügung – zögern Sie also nicht mit der Antragstellung? Lassen Sie sich ein „Pflegetagebuch“ zuschicken, damit Sie für sich selbst und für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) den Pflegeaufwand besser erkennen und aufzeigen können.
5. Zahlt die Pflegeversicherung sämtliche erforderliche Hilfeleistungen?
Leider nicht! Die Leistungen der Pflegeversicherung sind begrenzt. Für die
- Pflegestufe 1 werden bis zu 440.-€ Sachleistung oder 225.-€ Geldleistung
- Pflegestufe 2 werden bis zu 1.040.-€ Sachleistung oder 430.-€ Geldleistung
- Pflegestufe 3 werden bis zu 1.510.-€ Sachleistung oder 685.-€ Geldleistung
für die Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung zu Hause oder für Tagespflege gewährt.
Häufig reichen diese Leistungen nicht aus, um die Kosten von professionellen Pflegekräften damit zu tragen. Die nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Kosten müssen entweder aus eigenem Einkommen und Vermögen getragen werden oder es kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt gestellt werden, das dann die Pflegekosten im Bedarfsfall übernimmt.
Auch hierzu beraten die o.g. Beratungsstellen Sie gerne.
6. Welche Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige gibt es in Aachen?
Es gibt eine Fülle von Entlastungsangeboten (Beratung, Selbsthilfegruppen, Betreuung zu Hause, Pflegedienste, Tagespflege...) die an dieser Stelle nicht im Einzelnen aufgeführt werden können. Am besten informieren Sie sich bei den o.g. Beratungsstellen, welches Angebot für Ihre persönliche Situation das passende ist.
7. Was mache ich, wenn ich ins Krankenhaus muß oder mal ein paar Tage Urlaub machen möchte?
Für Urlaub von der Pflege oder bei Verhinderung der Pflegeperson stellt die Pflegeversicherung zusätzlich zum laufenden Pflegegeld oder zur Sachleistung jährlich gleich zweimal bis zu 1510.-€ zu Verfügung.
1. Bei einer Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI (Vorübergehende Betreuung in einem Heim), werden die pflegebedingten Kosten für max. 28 Tage im Jahr bis zur Höhe von 1510.-€ getragen.
2. Bei Urlaubs- und Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI werden die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu 1510.-€ pro Jahr ggf. zusätzlich zur Kurzzeitpflege übernommen! Diese Hilfe kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.



